Alter Hut…Kölner Haus- und Grundbesitzerverein-
06/08 2008
Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 lehnt legale Flächen der KVB ab!
Die Aktion der KVB ist der völlig falsche Weg und darf unter keinen Umständen noch einmal wiederholt werden. Legale Flächen verhindern das illegale Sprühen in keiner Weise. Zur gleichen Erkenntnis kommt die Polizei nach jahrzehntelanger Arbeit.
Eine Studie der Uni Potsdam beweist: Legale und illegale Sprayer sind völlig unterschiedliche Charaktere. Durch legale Flächen werden die illegalen Sprayer nicht erreicht.
Mehr noch: legale Flächen stehen nur für wenige Sprayer zur Verfügung, der Rest geht leer aus. Damit verewigen jene, die nicht zum Zug gekommen sind, sich im Umfeld auf fremdem Eigentum. Die grundsätzliche Erfahrung hat gezeigt: von legalen Flächen bereiten sich illegale aus. (z.B. Schule Lindenstraße, Gymnasium an der Ulrepforte)
Im konkreten Fall wird aber auch das falsche Signal ausgesandt:
Legale Flächen an städtischem Eigentum fördern den Eindruck, andere Flächen stünden nun auch zur Verfügung. Wenn eine KVB Haltestelle für legale Flächen bereitsteht, wie soll man klarmachen, dass andere es nicht sind. (Warum die, und ich nicht).
Dazu kommt noch: die Graffiti wurden mit einer Prophylaxeschicht versehen. Das hätte auch mit dem Mauerwerk direkt geschehen können. Damit wird die Begründung der Reduzierung von Reinigungskosten ad absurdum geführt.
Grundsätzlich muss gelten: Sich mit Graffiti gegen Graffiti schützen ist sinnlos und der falsche Weg.
Die Stadt gibt jährlich viel Geld für die Entfernung von Graffiti aus, vielfach an Tunnelausfahrten und Brückenbauwerken. Durch legale Flächen an KVB-Bauwerken wird das Sprayen jetzt aber noch intensiver werden.
Noch etwas Allgemeines:
Zur Eindämmung von illegalen Graffiti ist die strafrechtliche Verfolgung ausschlaggebend.
Nur wenn dem Täter auch auf diesem Wege die Strafbarkeit und eine damit zusammenhängende Sanktion vor Augen geführt wird, lässt sich auch nach außen hin bekunden, dass Graffiti eben nicht eine zu duldende Ausdrucksweise der heutigen Jugend ist, sondern eine Straftat, die nach deutschem Gesetz bestraft wird. Hier hapert es bei den allermeisten Gerichten.
Meist gegen geringe Auflage oder ein paar Sozialstunden verlässt ein Graffitisprayer heute den Gerichtssaal. Es wird zwar immer die Relation von Straftat und Strafmaß hervorgehoben. Gerade aber die recht milde Beurteilung vor Gericht hinterlässt bei vielen Jungendlichen den Eindruck, dass man als Graffitiprayer vor Gericht nicht viel zu erwarten hat und es eigentlich nur darauf ankommt, sich nicht erwischen zu lassen.
Es kommt vielmehr zur Ermutigung zu weiteren Taten, die durch eine milde Rechtsprechung vermittelt wird. Das wurde auch von der Vereinigung Berliner Staatsanwälte angeprangert. Diese sieht den Anspruch der Gerichtsbarkeit, eher Erziehung und Resozialisierung anstatt Abschreckung zu erzielen, gänzlich gescheitert.
Sag was dazu!